Domainrecht
Domainrecht Unter Domainrecht werden eine Reihe verschiedener gesetzlicher Regelungen für die Vergabe von Internetdomänen verstanden. Es ist nicht in einem eigenen Gesetz kodifiziert, sondern hat sich durch Rechtsprechung in verschiedenen Rechtsbereichen herausgebildet. Die Vergabe der Second-Level-Domains erfolgt grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip ("first come first serve" = "wer zuerst kommt, mahlt zuerst"). Weder Internetdienstanbieter noch die zentrale Registrierungsstelle für Domänen DENIC überprüfen die rechtlichen Implikationen einer Domänenanmeldung. Demzufolge müssen die relevanten Rechtsgebiete von einem professionellen Domänenantragsteller vor der Anmeldung bei der Denic bzw. bei einem Provider geprüft werden. Dazu gehören das Namensrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht. Quelle : wikipedia Siehe auch: [ DENIC ] [ Internet ] [ Internetdienstanbieter ]
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